Information zur Erhöhung der Abwassergebühren
Der AZV Erdinger Moos ist Ihr starker Partner bei der Abwasserbeseitigung.
Der Zusammenschluss von 12 Gemeinden und der FMG als wichtiger Partner hat gezeigt, dass die Sicherheit der Abwasserbeseitigung jederzeit gewährleistet ist und
zugleich der Umweltschutz für uns höchste Priorität hat. Unsere Gebühren und Beiträge konnten seit 8 Jahren stabil gehalten werden.
Leider treffen uns die aktuellen Krisen der Zeit deutlich. Durch die Corona Pandemie in den Jahren 2020-2021 konnte deutlich weniger Abwasser gereinigt werden, die verbrauchsunabhängigen Kosten wie Personal und Stromkosten blieben allerdings auf gleichem Niveau. Der anhaltende Krieg in der Ukraine bewirkt, dass Chemikalien, wie beispielsweise Fällmittel, die in der Kläranlage in großen Mengen benötigt werden, zum Teil gar nicht mehr oder nur unter erhöhten Kosten geliefert werden können. Auch wir sind von der Preissteigerung im Bereich der Bauleistungen, Dienstleistungen, Klärschlammverwertung, Materialien und Personalkosten in erhöhtem Umfang betroffen.
Eine Kalkulation des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes ergab, dass für die nächsten 4 Jahre eine Gebührenerhöhung unumgänglich ist.
Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung am 17.05.2023 entschieden, dass die Gebühren ab 01.01.2024 wie folgt erhöht werden.
Gebühren Schmutzwasser von € 1,38 auf € 1,94 je m³.
Gebühren Niederschlagswasser von € 0,57 auf € 0,88 je m² einleitende Fläche.
Die Erhöhung der Gebühren erfolgt ab 01.01.2024.
Gebühren und Beiträge
Der Abwasserzweckverband Erdinger Moos erhebt einen Beitrag zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung sowie Gebühren für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung hinsichtlich der Schmutzwasser- und der Niederschlagswasserbeseitigung.
Mit einem Klick können Sie > hier die aktuellen Beiträge und Gebühren einsehen und als PDF downloaden. Nähere Informationen – wie zum Beispiel über die genaue Berechnung und jeweilige Fälligkeit oder mögliche Abzüge und Zuschläge – finden Sie in der > Beitrags- und Gebührensatzung des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos.
Formulare und Anträge
Hier finden Sie schnell wichtige Informationen, wie z. B. zur Abwasserentsorgung bei Umbauten und Nutzungsänderungen oder auch Musterentwässerungspläne – sowie hilfreiche Formulare, etwa zur Beantragung einer Planauskunft oder Bestätigung der Mängelfreiheit der privaten Grundstücksentwässerungsanlage („Dichtheitsprüfung“).
Formulare und Anträge
Informationen
- Merkblatt zur Geschoßflächenberechnung
- Wichtige Informationen zur Abwasser-Entsorgung
(bei Neu- / Umbauten / Nutzungsänderungen)
Musterentwässerungspläne
- Systembereich A (volles Mischsystem)
- Systembereich B 1 (Trennsystem)
- Systembereich B 2 (Schmutzwasserkanalisation)
- Systembereich C (eingeschränktes Mischsystem)
- Systembereich Druckentwässerung
- Befestigte Flächen (zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr)
Dichtigkeitsprüfung
Formulare
- Abwasserabgabe für Kleineinleiter
(für Kunden ohne Kanalanschluss, aber mit Kleinkläranlage) - Widerspruch gegen Bescheid Abfuhr-Erklärung
- Erklärung der Nichteinleitung Niederschlagswasser
(wenn bei Neu-/Umbaumaßnahme neu befestigte Flächen entstanden sind) - Formblatt zur Bestätigung der Mängelfreiheit „privater“ Leitungen
(für wiederkehrende Prüfung der durch den Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Entwässerungseinrichtungen) - Vollmacht für Datenschutzfreigabe
(für Akteneinsicht, Anfragen und Anträge Dritter in Ihrem Namen) - Rechtsmittelverzichtserklärung
(zur Beschleunigung bei Antrag auf Bau eines Grundstücksanschlusses) - Erteilung SEPA-Lastschriftmandat / Einzugsermächtigung
Gut zu wissen
Satzungen zum Downloaden
Hier können Sie die wichtigsten Satzungen bezüglich der Organisation, Aufgaben und Leistungen des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos sowie zu Beiträgen, Gebühren und Kosten als PDF downloaden.
Mitteilungen & Meldungen
Haupt- und Nebenzählerstände, Eigentümerwechsel und Einzugsermächtigung: Für diverse Meldungen und Mitteilungen finden Sie hier die entsprechenden Formulare zum Download.
- Viehmeldung
(Mitteilung Großvieheinheiten für Abzug zurückgehaltener Wassermengen) - Eigentümerwechsel
- Einzugsermächtigung
(zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats) - Vollmacht für Datenschutzfreigabe
(für Akteneinsicht, Anfragen und Anträge Dritter in Ihrem Namen) - Rechtsmittelverzichtserklärung
(zur Beschleunigung bei Antrag auf Bau eines Grundstücksanschlusses)
Unser Erinnerungsdienst
Jährlich, jeweils zum 15. Dezember ist Abgabetermin für die Zählerdaten bei zusätzlicher Einleitung von Schmutzwasser.
Falls Sie z. B. aus einem Brunnen Wasser entnehmen und es anschließend der Entwässerungseinrichtung (Kanal) des Abwasserzweckverbandes zuleiten, muss dies gemeldet werden (siehe §§ 10 folgende unserer Beitrags- und Gebührensatzung). Auch zurückgehaltene Wassermengen sollten zu diesem Termin gemeldet werden, damit diese von der Abwassergebühr abgezogen werden können, wenn sie nachweislich nicht in den Kanal eingeleitet wurden (z. B. Regen- oder Gartenwasser, Landwirtschaft, Gewerbe). Damit der Abgabetermin hierfür nicht vergessen wird, haben wir eine wiederkehrende E-Mail-Erinnerung eingerichtet, bei der Sie sich gerne kostenlos unter diesem Link anmelden können.
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