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Unser Kanalnetz: leitet das Abwasser zum Klärwerk

Zur Abwasserableitung betreibt der AZV ein fast 400 km langes Kanalnetz mit ca. 16.000 Grundstücksanschlüssen, 55 Pumpstationen und 17 Regenrückhaltebecken. Die Ortschaften im Verbandsgebiet werden entweder im Mischsystem oder im Trennsystem entwässert. Im Mischsystem darf in sogenannte Mischwasserkanäle Schmutzwasser und Regenwasser eingeleitet werden. Im Trennsystem darf in reine Schmutzwasserkanäle nur Schmutzwasser eingeleitet werden.

Zwei Hauptsammler leiten die Abwässer westlich und östlich des Mittleren Isarkanals von Süden nach Norden in Richtung des Verbandsklärwerks bei Eitting. Durch die Neigung des Geländes fließt das Abwasser die ganze Strecke im freien Gefälle. Die Kanäle werden mit dem betriebseigenen TV-Fahrzeug fortlaufend inspiziert. Zur Kanalreinigung wird ein modernes Spülfahrzeug mit Wasserrückgewinnung eingesetzt. Durch die zur Verfügung stehende modernste Technik können Störungen zeitnah beseitigt und Schäden zuverlässig erkannt und klassifiziert werden.

Die Entwässerung: von Abwasser und Regenwasser

Öffentliche Entwässerungs­einrichtungen

Die öffentliche Einrichtung umfasst das Verbandsklärwerk, die Verbandshauptsammler, die Mischwasser-, Schmutzwasser- oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z.B. Schächte, Pumpwerke, Regenbecken und Regenüberläufe.

Der Abwasserzweckverband Erdinger Moos hat sich für die vollständige Kommunalregie entschieden. In diesem Fall erstreckt sich die öffentliche Entwässerungseinrichtung vom Kanal in der Straße bis einschließlich des Kontrollschachtes im privaten Grundstücksbereich.

Allerdings sind nur die Grundstücksanschlüsse und Kontrollschächte im privaten Grundstücksbereich Bestandteil der öffentlichen Einrichtung, sofern diese die in der Entwässerungssatzung bestimmten Mindestanforderungen erfüllen. Andernfalls gehören diese Grundstücksanschlüsse und Kontrollschächte im privaten Grundstücksbereich zur Grundstücksentwässerungsanlage und somit in die Zuständigkeit des Grundstückseigentümers.

Grundstücksanschlüsse und -Entwässerungsanlagen

Die Grundstücksanschlüsse bei Freispiegelkanälen sind die Leitungen vom Kanal in der öffentlichen Straße bis einschließlich des Kontrollschachtes. Für Druckleitungen gilt eine eigene Regelung. Näheres zu den Grundstücksanschlüssen können Sie unserer Entwässerungssatzung entnehmen.

Entwässerungssatzung

Herstellung eines Kontrollschachts

Der Grundstückseigentümer hat nach § 8 Abs. 1 Satz 3 der Entwässerungssatzung die Möglichkeit, beim AZV die Herstellung bzw. Veränderung eines nicht zur Entwässerungseinrichtung gehörenden Kontrollschachtes gegen pauschale Kostenerstattung zu beantragen.

Zum Infoblatt

Dichtigkeitsprüfung

Neben dem öffentlichen Kanalnetz sind auch die auf den Privatgrundstücken liegenden Abwasserleitungen regelmäßig auf Dichtigkeit zu überprüfen. Für die Durchführung ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.

Informationsblatt Formblatt Prüfung Maßgebliche Bestimmungen FAQ

Entwässerungsgebiet und Grenzen

Die Verpflichtung des Abwasserzweckverbandes zur Abwasserbeseitigung erstreckt sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verbandsmitgliedsgemeinden, sondern nur auf die innerhalb der von der Verbandsversammlung festgesetzten Entwässerungsgebietsgrenzen der Großen Kreisstadt Erding sowie der Gemeinden Berglern, Eitting, Forstern, Forstinning, Hohenlinden, Moosinning, Neuching, Oberding, Ottenhofen, Pastetten und Wörth.

Die Entwässerungsgebietsgrenzen mit den maßgebenden Entwässerungssystemen A oder B1 oder B2 oder C sind in Karten im Maßstab (M) 1:5.000 (Übersichtskarte) und 1:50.000 (Detailkarten) eingetragen und farblich gekennzeichnet.

Die Karten sind in der Geschäftsstelle, Am Isarkanal 1, 85462 Eitting, Erdgeschoss –Empfang – niedergelegt und können während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Entwässerungssysteme

Die Entwässerungssysteme bestimmen, ob nur Schmutzwasser oder neben dem Schmutzwasser auch Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet werden dürfen.

  • Volles Mischsystem (Systembereich A)
    Die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser ist zulässig
  • Trennsystem (Systembereich B 1)
    Das Schmutzwasser darf nur in den Schmutzwasserkanal und das Niederschlagswasser nur in den Regenwasserkanal eingeleitet werden.
  • Schmutzwasserkanalisation (Systembereich B 2)
    Es darf nur Schmutzwasser eingeleitet werden. Das Niederschlagswasser ist zu versickern.
  • Eingeschränktes Mischsystem (Systembereich C)
    Es darf nur Schmutzwasser eingeleitet werden. Niederschlagswasser darf nur eingeleitet werden, wenn es verschmutzt ist. Ansonsten ist das Niederschlagswasser zu versickern

Unser Klärwerk: hochmodern und leistungsstark

Das 1984 in Betrieb genommene hochmoderne Klärwerk ist im Sommerbetrieb für 200.000 Einwohnerwerte und im Winterbetrieb aufgrund des zusätzlich anfallenden Abwassers aus der Flugzeugenteisung für 340.000 Einwohnerwerte ausgelegt. Jährlich werden ca. 10 Millionen Kubikmeter Abwasser gereinigt und in den Mittleren Isarkanal abgeleitet. Mit dem aus dem Klärschlamm gewonnenen Klärgas wird im Blockheizkraftwerk Strom und Wärme erzeugt. Durch die regenerativ erzeugte Energie wird am Standort Eitting über 95 % des Wärmebedarfs und ca. 75 % des Strombedarfs gedeckt.

Zahlen im Überblick

Die derzeitige Jahresschmutzwassermenge beträgt ca. 10 Millionen Kubikmeter.

Aus dem Abwasser werden jährlich ca. entfernt:

– 140 t Grobstoffe als Rechengut
– 50 t Sand
– 7.500 t Klärschlamm