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Verbandsgebiet

Das Verbandsgebiet umfasst den räumlichen Wirkungskreis der Verbandsmitgliedsgemeinden.

Allerdings haben nur die Grundstücke innerhalb des Entwässerungsgebietes das Recht und die Pflicht an die öffentliche Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Zudem erfolgt die Abwasserbeseitigung nur im Rahmen der nachfolgenden Entwässerungssysteme:

  • Mischsystem mit Ableitungsmöglichkeit von Schmutz und Regenwasser in den Mischwasserkanal.
  • Eingeschränktes Mischsystem mit Ableitungsmöglichkeit von Schmutz und verschmutztem Regenwasser in den Mischwasserkanal.
  • Trennsystem mit zwei Kanälen mit Ableitungsmöglichkeit von Schmutzwasser in den Schmutzwasserkanal und Niederschlagswasser in den Regenwasserkanal.
  • Trennsystem mit einem Kanal mit Ableitungsmöglichkeit von Schmutzwasser in den Schmutzwasserkanal. Das Regenwasser ist zu versickern oder anderweitig ordnungsgemäß zu entsorgen.