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Hier finden Sie häufig gestellte Fragen.
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Was sind versiegelte Flächen? Open or Close
Alle Flächen, die nicht natürlichen entstandenen sind und etwa durch bauliche Maßnahmen befestigt oder anders behandelt, verdeckt oder belegt wurden (z.B. Beton, Asphalt, Kies, Schotterrasen).
Siehe hierzu beispielsweise auch Flächenversiegelung.
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Warum ist Kies eine versiegelte Fläche? Open or Close
Stetige Befahrung verdichtet den Kies so sehr, dass nur ein Teil vom Niederschlagswasser versickern kann.
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Baugebiete Open or Close
Bei Baugebieten die vom AZV abwassermäßig erschlossen werden, werden fast nur noch mit den betroffenen Grundstückseigentümern sog. Ablösevereinbarung geschlossen. Hierbei wird der zu erwartende Kanalherstellungsbeitrag nach den Vorgaben des Bebauungsplanes bereits vor Entstehung abgelöst. Grundlage ist die Beitrags- und Gebührensatzung des AZV. Wurde der Kanalherstellungsbeitrag einmal abgelöst, entsteht bei einer späteren Bebauung des Grundstückes keine Beitragspflicht mehr. Die Höhe der Ablösesumme benennen wir gerne im Rahmen einer persönlichen Beratung nach vorheriger Terminabsprache.
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Werden sogenannte Ökopflastersteine in der NWG mit einem besonderen Abzug berücksichtigt? Open or Close
Ja, aber nur wenn ein geringerer Abflussbeiwert als bei normalem Pflaster durch ein Gutachten oder Zertifkat nachgewiesen werden kann, außerdem muss auch der Untergrund und die Verlegung entsprechend nachgewiesen werden.
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Gewerbegebiete Open or Close
Bei abwassermäßiger Erschließung von Gewerbegebieten erfolgt die Ermittlung des Kanalherstellungsbeitrages nach den Vorgaben der Beitrags- und Gebührensatzung des AZV EM.
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In welcher Form kann ein Plan eingereicht werden? Open or Close
Pläne zur Prüfung und Genehmigung (§ 10 Abs.1 Buchstabe a-c und e der Entwässerungssatzung) bitten wir grundsätzlich zweifach in Papierform einzureichen.
Digitalisierte Pläne (in Formaten wie PDF, DXF, DWG, Grafik, usw.) verursachen nicht selten einen hohen Aufwand um maßstabsgerecht gedruckt werden zu können. Ebenso sind amtliche Ergänzungen und Unterschriften nicht ohne weiteres möglich und erfordern auch beim Bauherren eine entsprechende technische Ausstattung.
Wir benötigen deshalb weiterhin die Pläne in Papierform, zumal auch ein Exemplar des genehmigten Entwässerungsplanes mit Stempel und Prüfvermerken an den Antragsteller zurückgesandt wird.
Pläne zur Besprechung und Abstimmung mit unseren Sachbearbeitern und Pläne zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr, bzw. den befestigten Flächen (§ 10 Abs.1 Buchstabe f der Entwässerungssatzung) können gerne auch elektronisch und in digitaler Form übermittelt werden.
Zu Form und Inhalte der Entwässerungspläne beachten Sie bitte auch unsere Musterentwässerungspläne.
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Wo kann ich sämtliche Formulare finden? Open or Close
Im Internet siehe Link Service - Download Portal
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Grundstücksanschluss Open or Close
Unter dem Abwasser-Grundtücksanschluss ist grundsätzlich die Leitung vom öffentlichen Abwasserkanal in der Straße bis einschließlich des Kontrollschachtes auf dem Privatgrundstück zu verstehen. Jedes Grundstück erhält einen Grundstücksanschluss. Näheres siehe § 8 der Entwässerungssatzung.
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Wer ist mein Ansprechpartner ? Open or Close
Bitte wenden Sie sich stets zuerst an unseren Info-Punkt. Dieser leitet Sie an den jeweils freien und zuständigen Sachbearbeiter weiter oder nimmt eine Nachricht auf, damit der Kollege oder die Kollegin schnellstmöglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann.
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Wie lange ist ein Nebenzähler verwendbar? Open or Close
Nebenzähler für Kaltwasser müssen alle 6 Jahre geeicht oder ausgewechselt werden.
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Wann sind die Formulare für zurückgehaltene Wassermengen (Gartenwasser, Nebenzähler, ..) abzugeben? Open or Close
Bis 15. Dezember eines jeden Jahres.
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Mit welchen Kosten muss ich rechnen für den Kanalanschluss? Open or Close
Grundsätzlich erheben wir einen Herstellungsbeitrag für die neu erbaute Geschoßflächen (18,50² je m2).
Je nach Grundstück und bisheriger Erschließung können noch Anschluss- oder Umbaukosten dazu kommen.
Die genauen Kosten errechnen wir gerne im Rahmen einer persönlichen Beratung, die Sie bitte mit uns vorher vereinbaren.
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Warum gilt bei mir nicht der Nacherhebungssatz von 5,50 €? Open or Close
"Bei den sog. Nacherhebungsfällen wurde bereits für das unbebaute Grundstück ein Beitrag anhand einer "fiktiven" Geschossfläche berechnet und eingefordert. Bei einer Bebauung ist für die bereits bezahlte fiktive Geschossfläche ein Beitragssatz in Höhe von 5,50 € pro m² Geschossfläche nachzuerheben und für jeden weiteren Quadratmeter Geschossfläche der Beitragssatz in Höhe von 18,50 € pro m² Geschossfläche zu berechnen."
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Erschließung von Grundstücken außerhalb der Entwässerungsgebietsgrenzen des AZV Open or Close
Diese Grundstücke dürfen nach Möglichkeit an die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Abwasserzweckverbandes anschließen. Hierzu ist der Abschluss einer Sondervereinbarung erforderlich. Die gesamten Anschlusskosten bis zum öffentlichen Abwasserkanal der Abwasserzweckverbandes sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Der Kanalherstellungsbeitrag beträgt pro Quadratmeter beitragspflichtiger Geschossfläche 13,00 €. Der Grundstücksanschluss wird nicht in die öffentliche Einrichtung des Abwasserzweckverband übernommen sondern bleibt Anlage des Grundstückseigentümers.
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Reicht mein Entwässerungsplan auch zur Erfassung der versiegelten Flächen ? Open or Close
Ja, wenn auf diesem auch die Dachüberstände und die versiegelten Flächen (z.B.Stellplätze, Einfahrten u.s.w.) eingezeichnet sind. Siehe hierzu auch unseren Musterentwässerungsplan für die Niederschlagswasserdarstellung.