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Erinnerungsdienst

Jährlich, jeweils zum 15. Dezember ist Abgabetermin für die Zählerdaten bei zusätzlicher Einleitung von Schmutzwasser. Falls Sie z.B. aus einem Brunnen Wasser entnehmen und es anschließend der Entwässerungseinrichtung (Kanal) des Abwasserzweckverbandes zuleiten, muß dies gemeldet werden (siehe §§ 10 folgende unserer Beitrags- und Gebührensatzung).

Auch zurückgehaltene Wassermengen sollten zu diesem Termin gemeldet werden, damit diese von der Abwassergebühr abgezogen werden können, wenn sie nachweislich nicht in den Kanal eingeleitet wurden  (z.B. Regen- oder Gartenwasser, Landwirtschaft, Gewerbe, ..); siehe auch unsere Formblätter hierzu.

Damit der Abgabetermin hierfür nicht vergessen wird, haben wir eine wiederkehrende Email-Erinnerung eingerichtet, bei der Sie sich gerne kostenlos anmelden können:

 

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