Preise
Gebühren und Beiträge
Unsere "Preise" können sich sehen lassen.
Der Abwasserzweckverband betreibt eine sogenannte „kostenrechnende Einrichtung“. Er finanziert sich Folge dessen im Wesentlichen aus Gebühren und Beiträgen. Dabei dürfen keine Gewinne erzielt werden. Daher unterliegt der Verband auch nicht der Umsatzsteuerpflicht.
Herstellungsbeiträge
nach § 6 der Beitrags- und Gebührensatzung
Für den Anschluss an die Kanalisation müssen je Quadratmeter Geschossfläche 18,50 € bezahlt werden, Wird auch Niederschlagswasser eingeleitet, kommen noch 1,80 € je Quadratmeter Grundstücksfläche dazu.
In besonderen Fällen kommen abgestufte Tarife zum Tragen (13,-- € / 1,50 €).
Schmutzwassergebühren
nach § 10 der Beitrags- und Gebührensatzung
Für den Abtransport und die Reinigung des verschmutzten Wassers werden abhängig vom Wasserverbrauch – gemessen von den Wasserversorgern – pro Kubikmeter verbrauchtem Wasser 1,38 € berechnet.
Diese Gebühr erhebt der Verband teils selbst, teils haben die Wasserversorger die Abrechnung übernommen. Davon abhängig ist der Zeitpunkt der Erhebung der Gebühr.
Niederschlagswassergebühren
nach § 10a der Beitrags- und Gebührensatzung
Für den Abtransport und die Reinigung des Niederschlagswassers werden abhängig von der Fläche, von der dieses Wasser eingeleitet wird, 0,57 € berechnet.
Diese Gebühr wird vom Verband vierteljährlich zur Quartalsmitte erhoben.
Einschüttgebühren
17,90 € je m³ für Fäkalschlamm innerhalb des Verbandsgebietes und der vertraglich angeschlossenen Gebiete.
19,94 € je m³ für Fäkalschlamm innerhalb des Landkreises Erding. (Annahme nur von Gemeinden, die mit dem Abwasserzweckverband einen Vertrag geschlossen haben)
Abwasserabgabe für Kleineinleiter
nach § 6 der Kleineinleitersatzung
Pro Einwohner wird für jedes Grundstück (Stichtag 30.06. des Vorjahres), auf dem Abwasser anfällt, jedoch nicht in die Entwässerungseinrichtung des Verbandes eingeleitet wird, ein Betrag von 17,90 € erhoben.
Diese Abgabe erhebt der Verband im Auftrag der Gemeinden für den Freistaat Bayern.