Herstellung eines Kontrollschachtes
Herstellung eines Kontrollschachtes
Der Grundstückseigentümer hat nach § 8 Abs. 1 Satz 5 der Entwässerungssatzung die Möglichkeit beim AZV die Herstellung bzw. Veränderung eines nicht zur Entwässerungseinrichtung gehörenden Kontrollschachtes gegen pauschale Kostenerstattung zu beantragen.
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