Entwässerungsgebiet und Grenzen
Die Verpflichtung des Abwasserzweckverbandes zur Abwasserbeseitigung erstreckt sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verbandsmitgliedsgemeinden, sondern nur auf die innerhalb der von der Verbandsversammlung festgesetzten Entwässerungsgebietsgrenzen der Großen Kreisstadt Erding sowie der Gemeinden Berglern, Eitting, Forstern, Forstinning, Hohenlinden, Moosinning, Neuching, Oberding, Ottenhofen, Pastetten und Wörth.
Die Entwässerungsgebietsgrenzen mit den maßgebenden Entwässerungssystemen A oder B1 oder B2 oder C sind in Karten im Maßstab (M) 1:5.000 (Übersichtskarte) und 1:50.000 (Detailkarten) eingetragen und farblich gekennzeichnet.
Die Karten sind in der Geschäftsstelle, Am Isarkanal 1, 85462 Eitting, Erdgeschoss –Empfang –niedergelegt und können während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Entwässerungssysteme bestimmen, ob nur Schmutzwasser oder neben dem Schmutzwasser auch Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet werden dürfen.
Volles Mischsystem (Systembereich A)
Die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser ist zulässig
Trennsystem (Systembereich B 1)
Das Schmutzwasser darf nur in den Schmutzwasserkanal und das Niederschlagswasser nur in den Regenwasserkanal eingeleitet werden.
Schmutzwasserkanalisation (Systembereich B 2)
Es darf nur Schmutzwasser eingeleitet werden. Das Niederschlagswasser ist zu versickern.
Eingeschränktes Mischsystem (Systembereich C)
Es darf nur Schmutzwasser eingeleitet werden. Niederschlagswasser darf nur eingeleitet werden, wenn es verschmutzt ist. Ansonsten ist das Niederschlagswasser zu versickern